Das wäre ein derber Schock
Darf man Gil Ofarim „Verbrecher“ nennen?

Zur Erinnerung: Gil Ofarim hatte einst behauptet, von einem Hotelmitarbeiter antisemitisch behandelt worden zu sein. Später räumte er ein, dass diese Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprachen, entschuldigte sich vor Gericht – und das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt.
Da es zu keiner rechtskräftigen Verurteilung kam, gilt Ofarim juristisch nicht als vorbestraft. Genau hier setzt die Diskussion an: Was passiert, wenn Ariel ihn dennoch öffentlich als „Verbrecher“ bezeichnet? Könnte ihr das rechtlich zum Verhängnis werden
Medienanwalt ordnet die Lage ein
Medienanwalt Christian Solmecke äußerte sich dazu gegenüber Watson. Seine Einschätzung fällt differenziert aus.
Viele Gerichte würden, so Solmecke, „lebensnah“ urteilen und berücksichtigen, dass der juristische Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen im Alltag kaum bekannt sei. Viele Menschen nutzten den Begriff „Verbrecher“ schlicht für jemanden, der etwas Unrechtes getan habe.
„In diesem Kontext könnte ein Gericht die Äußerung von Ariel daher auch als zulässige Meinungsäußerung werten“, erklärt der Anwalt. Besonders relevant sei dabei ein weiterer Punkt.
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